Anti-Spam Richtlinien
Permission E-Mail Marketing in der Schweiz
Seit dem 1. April 2007 ist es in der Schweiz aufgrund des neuen Fernmeldegesetzes und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten, unaufgefordert und ohne Einverständnis des Empfängers E-Mail Werbung zu versenden. In jedem E-Mail muss der Empfänger weitere E-Mail Zusendungen unverzüglich und ohne Hindernisse abbestellen können. Der Absender muss anhand seiner Koordinaten auf jedem E-Mail eindeutig erkennbar und erreichbar sein.An welche Empfänger dürfen Sie E-Mail Werbung senden?
- Empfänger, die sich über ein Formular auf Ihrer Internetseite eingeschrieben haben. Z. B. durch Anklicken der Newsletter Checkbox auf dem Internetformular, der online Umfrage oder der online Wettbewerbsteilnahme.
- Empfänger, die ihr Einverständnis über ein schriftliches Formular abgegeben haben. Z. B. durch Ausfüllen einer Wettbewerbsteilnahme oder Umfrage, auf welcher ein spezielles Newsletter Einverständnis erteilt wurde.
- Empfänger, die Ihnen ihre Visitenkarte und ihr Einverständnis abgegeben haben. Z. B. durch Abgabe der Visitenkarten und dem eindeutigem Einverständnis in Zukunft Informationen über die Firma und dessen Produkte und Dienstleistungen erhalten zu wollen.
- Kunden, die im vergangenen Jahr bei Ihnen ein Produkt gekauft haben. Z. B. durch den Kauf eines Ihrer Produkte oder Ihrer Dienstleistungen, dennoch ist es besser das Einverständnis des Kunden explizit zu verlangen.
An welche Empfänger dürfen Sie keine E-Mail Werbung senden?
Jegliche Empfänger die in obgenannter Auflistung nicht aufgeführt wurden.- Jegliche Empfängerlisten oder E-Mail Adressen, welche Sie von Drittfirmen erhalten, gemietet oder eingekauft haben.
- Alle E-Mail Adressen, welche Sie im Laufe der Jahre auf dem Internet oder auf Ihren persönlichen E-Mail Nachrichten kopiert und gespeichert haben.
- Kunden, mit denen Sie im vergangenen Jahr keine Geschäftsbeziehung und somit keinen Kontakt hatten.
31.08.2007 Erste Version der Anti-Spam Richtlinien


